Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paper-City (im Folgenden: "AGB"). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Paper-City und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von Paper-City nutzen (im folgenden "Nutzer"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites Paper-City.de, paper-city.de sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden zusammen die "Paper-City-Website"). Sie finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Paper-City-Website oder Teile davon über andere Websites nutzen, welche den Zugang zur Paper-City-Website ausschnitt weise oder insgesamt ermöglichen.
Paper-City Media ist eine Online- Dienstleistungsplattform für Werbeagenturen. Als Kunde von Paper-City Media können Sie auf die in der Internetplattform verwalteten Mediendaten zugreifen und Anzeigenaufträge abwickeln. Bei diesen Daten handelt es sich um die Grundpreislisten der einzelnen Verlage und Werbeträger, zur Schaltung von gewerblichen Anzeigen. Textanzeigen, Titelblattanzeigen oder sonstige Spezialanzeigen, können nur per Anfrage abgewickelt werden. Alle Preise, bis hin zu den Kombinationspreislisten, sowie die dazugehörigen Rabattstaffeln, sind aus den Mediendaten der einzelnen Werbeträger im original übernommen. Paper-City Media pflegt diese Preislisten und stellt sie dem Online- Kunden zur Verfügung. Angaben zu den Auflagen, Verbreitungsgebieten und ähnliche Informationen sind ebenfalls aus den Mediendaten der Werbeträger entnommen und für die Internetplattform entsprechend ergänzt bew. erweitert worden. Für die Richtigkeit dieser Daten übernimmt Paper-City Media jedoch keine Haftung.
Durch das anklicken des Feldes "Ich stimme zu" akzeptieren Sie die AGB's der Paper-City Media und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der Paper-City-Website, auf der Sie selbständig Anzeigen und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder veröffentlichen können. Weitergehende Informationen, insbesondere hinsichtlich der für die Nutzung der Paper-City-Website anfallenden Gebühren, können Sie unter http://pages.Paper-City.de/help/index.html abrufen. Sie können Ihre auf Abschluß des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der Paper-City Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder via E-Mail unter info@Paper-City.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufe's. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Anzeigenauftrag auf der Paper-City-Website eingestellt, eine Nutzerbezogene Information auf ein dort eingestelltes abgegeben oder ein Angebot eines anderen Nutzers angenommen haben. Sie können den einmal abgeschlossenen Nutzungsvertrag im Übrigen jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die Paper-City Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder eine E-Mail an info@Paper-City.de. Etwaige Beanstandungen und Beschwerden richten Sie bitte an die Paper-City Media, vertreten durch Herrn Schliebs, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, entweder schriftlich oder durch Versendung einer E-Mail an info@Paper-City.de.
Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kündigung
(1) Um sämtliche Teledienste der Paper-City-Website nutzen zu können, muß sich ein Nutzer anmelden. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der Paper-City-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos unter Zustimmung u. a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen Paper-City und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Paper-City-Website (nachfolgend "Nutzungsvertrag") zustande. (2) Die Paper-City-Website steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen die Paper-City-Website nicht nutzen. (3) Die von Paper-City bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber Paper-City zu korrigieren. (4) Bei der Anmeldung wählt der Nutzer einen Nutzernamen sowie ein Paßwort. Der Nutzername darf nicht in einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Paßwort muß geheim gehalten werden, es sei denn ein Kooperationspartner von Paper-City benötigt das Passwort, um seine Zusatzdienstleistung zu betreiben. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung ausschließlich mit dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. Paper-City übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen, die nicht eine vertragliche Pflicht nach dem mit Paper-City geschlossenen Nutzungsvertrag sind, keine Haftung. (5) Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere Paper-City-Konten zu eröffnen. Der Mißbrauch mehrerer Paper-City-Konten, insbesondere bei der Anzeigeabwicklung ist verboten.(6) Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar. (7) Paper-City kann das Nutzerkonto sperren, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGB, die Paper-City-Grundsätze oder im Rahmen der Nutzung der Paper-City-Website gegen geltendes Recht verstößt oder Paper-City ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Nutzers hat. Paper-City kann ein Nutzerkonto insbesondere dann sperren, wenn der Nutzer· bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat; · im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Paper-City-Website Rechte Dritter verletzt oder Leistungen von Paper-City missbraucht oder · ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Paper-City wird bei der Entscheidung, ob ein Nutzerkonto gesperrt wird berechtigte Interessen der Nutzer beachten. (8) Sobald ein Paper-City Nutzerkonto gesperrt worden ist, darf dieser Nutzer die Paper-City-Website nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von Paper-City nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Konto kann nicht wiederhergestellt werden, ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. (9) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die Paper-City Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder eine E-Mail an info@Paper-City.de. (10) Paper-City kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
Gebühren und Rechnungsstellung
.(1) Die Anmeldung als Nutzer bei Paper-City ist kostenlos. Paper-City verlangt auch keine Gebühren für das Benutzen des Tarifsystemes. Die Anmeldung als Werbeagentur ist gebührenpflichtig, die entsprechenden Tarife werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.(2) Für das schalten von Online- Anzeigen (Websiteinfo) erhebt Paper-City von dem Inserent eine Gebühr. Agenturen die bei Paper-City angemeldet sind und Online-Anzeigen schalten, erhalten eine Abschlussprovision in Höhe von 50% vom Nettobetrag. Für zusätzliche Leistungen von Paper-City, insbesondere für das schalten von Zeitungsanzeigen über angeschlossene Agenturen, werden die gewählten Zeitungstarife in Rechnung gestellt.(3) Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Rechnungsbeträge richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste aus dem Tarifsystem.(4) Die einzelnen Gebühren sowie die Rechnungsstellungen sind sofort zur Zahlung fällig und können per Einzugsermächtigung beglichen werden. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer Paper-City die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.(5) Paper-City verwaltet die Rechnungsstellung unter dem jeweiligen Agentur- oder Kundenkonto. Der Nutzer kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach der Einstellung des Rechnungsbetrages unter dem "Kundenkonto" in Verzug, wenn der Lastschrifteinzug fehlgeschlagen ist. Bei geschalteten Anzeigen mit dem Verweis zur Vorkasse, ebenfalls. (6) Sollte der Vertrag von seinem Vertragspartner nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, so wird dem Inserenten der entrichtete Rechnungsbetrag gutgeschrieben, sofern er die Gutschrift unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen ist nur zulässig, sofern diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Agenturen mit eigener Kundenverwaltung gelten die AGB der angeschlossenen Agentur, die der Nutzer ausgewählt hat.
Allgemeine Grundsätze
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung der Paper-City-Website sowie der Dienstleistungen von Paper-City die geltenden Gesetze zu befolgen. (2) Die von dem Nutzer eingestellten Online- Anzeigen dürfen nicht in Widerspruch zu diesen AGB, den Paper-City-Grundsätzen oder geltendem Recht stehen.(3) Kommt es auf der Paper-City Werbepoolplattform zu einem Vertragsschluß zwischen Nutzern, sei es per E-Mail oder Telefon, übernimmt Paper-City keinerlei Haftung aus dieser Abwicklung.(4) Sind die Nutzer Unternehmer, so findet auf die zwischen diesen Nutzern auf der Paper-City Werbepoolplattform abgeschlossenen Verträge, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist einer der an dem Vertragsschluß beteiligten Nutzer ein Verbraucher, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.(5) Der Inserent von Online- Anzeigen (Websiteinfo) hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.(6) Der Inserent von Online- Anzeigen (Websiteinfo) kann seinen Artikel mit Worten, Zeichnungen oder Bildern beschreiben oder auf der Website von Paper-City einen Link zu einer anderen URL, Zeichnungen oder Bildern zur Verfügung stellen, die den angebotenen Artikel beschreiben. Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten.(7) Es ist Paper-City-Nutzern untersagt, mit den durch die Nutzung des Paper-City-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, kommerzielle Werbung zu betreiben, unerwünscht Werbung zuzusenden (wie z.B. Spamming) u.ä.(9) Paper-City behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz im Rahmen der Billigkeit zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von Paper-City zumutbar ist.
Freistellung
Der Nutzer stellt Paper-City von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Paper-City wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die Paper-City-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Paper-City-Website (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen) geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Paper-City einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.
Systemintegrität
(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Routines in Verbindung mit der Nutzung der Paper-City-Website zu verwenden, die das Funktionieren der Paper-City-Website stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Paper-City-Infrastruktur zur Folge haben können. (2) Die auf der Paper-City-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der Paper-City-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Paper-City vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.
Verfügbarkeit der Paper-City-Website und Dienstleistungen
Die Paper-City-Website und die über die Paper-City-Website von Paper-City angebotenen Dienstleistungen werden ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung gestellt.
Haftungsbeschränkung
Gegenüber Unternehmern haftet Paper-City für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit Paper-City seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet Paper-City nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von Paper-City besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Paper-City, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.(2) Gegenüber Verbrauchern haftet Paper-City nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der von Paper-City zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Paper-City jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Paper-City der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Paper-City und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Paper-City abzuschließenden Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder via E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse von Paper-City ist info@Paper-City.de. Die postalische Anschrift von Paper-City ist Paper-City Media GmBH, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Nutzerkonto des Nutzers von diesem angegeben worden sind. Paper-City behält sich vor, die vorstehend genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall informiert Paper-City den Nutzer über die Änderung der E-Mail-Adresse.(2) Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
(1) Paper-City behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Paper-City wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anzeigenmarkt der Printmedien
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungen zum Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, es sei den die AGB einer angeschlossenen Agentur regeln dieses anders.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres, bzw. 12 Monate in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Sind in der Anzeigenpreisliste Bezirksausgaben oder sonstige Werbeträgerdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist - sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird - für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
3 . Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist, bzw. 12 Monate entsprechen- den Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Paper-City Media nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Werbeträger zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Werbeträgers beruht.
5 . Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text—Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
7. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen in Breite einer Textspalte, die mit mehr als zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis berechnet. Textanzeigen werden vom Werbeträger mit dem Wort »Anzeige«
kenntlich gemacht. (Schaltung nur auf Anfrage möglich)
9. Paper-City Media behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Werbeträgers abzulehnen. Dies gilt auch für Anträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Werbeträger erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. (Beilagen oder ähnliche Aufträge sind nur per Anfrage möglich)
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Paper-City Media unverzüglich Ersatz. Paper-City Media gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der .Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Werbeträger sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb 4 Wochen nach Eingang von Rechnungen und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt Paper-City Media keine Haftung.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
14. Paper-City Media ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Grundsätzlich gilt, dass die Rechnungen per Bankeinzug vom Kundenkonto abgebucht werden.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Paper-City Media kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Paper-City Media berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Werbeträger erwachsen.
16. Paper-City Media liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Werbeträger. Ein Belegexemplar wird mit 2,50 € berechnet.
17. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu übernehmen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren um 20 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet Paper-City Media für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet Paper-City Media zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Werbeträger kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Paper-City Media kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Werbeträgers. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Werbeträger, auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klage-Erhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Werbeträger vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Werbeträger
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preis liste des Werbeträger an.
b) Paper-City Media wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der c) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber bliegt es, den Werbeträger von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Werbeträger erwachsen. Paper-City Media ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen darauf hin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Werbeträger zu.
d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber reklamiert wurde, erkennt Paper-City Media einen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige nur für eine Anzeige an. - Ein Schadenersatz beschränkt sich im Höchstfall auf Nachholung der fehlerhaften Anzeige; alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen wird kein Schadenersatz geleistet.
e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
f) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
g) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Werbeträger zu halten. Die vom Werbeträger gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
i) Bei Konkursen, Zwangsvergleichen und Zwangsbeitreibung entfällt jeglicher Nachlass, bereits gewährter Nachlass wird dem Auftraggeber wieder belastet.
k) Abbestellungen von Aufträgen oder Daueraufträgen müssen schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Abbestellungen werden ohne Gewähr entgegengenommen.
23. Kundenbeziehung
(1) Paper-City erhält für die von Ihnen getätigten Käufe vom Anbieter eine Vermittlungsprovision. Paper-City verwaltet bei Shopeinkäufen lediglich die Kundengelder in der Form, dass der Kunde seinen Shopeinkauf an Paper-City bezahlt. Nach Zahlungseingang erhält der Shopbetreiber sofort eine Nachricht, dass die bestellten Waren vom Kunden bezahlt wurden. Nun ist der Shopbetreiber verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß an den Kunden auszuliefern. Die Richtigkeit und die Mitteilung, dass die bestellten Waren ausgeliefert wurden, obliegen dem Shopbetreiber. Im Übrigen müssen Shopbetreiber einen Gewerbenachweis und Bescheinigung § 18 Umsatzsteuergesetz nachweisen. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter (Shopbetreiber) zustande und es gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Liefert dieser die bestellte Ware nicht aus, wird nach einer Erinnerung zur Lieferung, 7Tage nach Bestelleingang, die Bestellung storniert und der Kunde erhält ohne Abzug von Kosten sein Geld zurück. Die Kosten der Stornierung werden dem Shopbetreiber, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus zahlt der Shopbetreiber alle weitergehenden Kosten, die eine Stornierung nach sich ziehen kann. Insbesondere die Kosten, die aus einem Rechtsstreit entstehen können. Paper-City übernimmt keine Haftung aus derartigen Vorgängen, das gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, die durch ausgelieferte Waren oder Dienstleistungsprodukte entstehen können.
24. Einkauf im Internet
(1) Bitte melden Sie sich unbedingt zuerst auf der Internetseite www.paper-city.de an. Ihr Benutzername und Ihr Passwort wird Ihnen per Mail zugestellt. Anschließend gelangen Sie über den Bereich "Anzeigen schalten, Schnellsuche" oder über die "Rubriken" zu den Online-Shops der Akzeptanzstellen, wo Sie die gewünschten Waren und Dienstleistungen erwerben können.
Achten Sie darauf, dass Sie grundsätzlich über die Paper-City Seiten auf unsere Partner-Unternehmen zugreifen. Beim direkten Aufruf der Internetseiten unserer Partner-Unternehmen, z.B. durch Eingabe der entsprechenden URL in Ihrem Internet-Browser, wird Ihnen keine Anwartschaft auf Bonusprämie gutgeschrieben!
25. Auszahlung der Bonusprämien
(1) Für jeden bei an das Paper-City Portal angeschlossenen Online-Shop getätigten und abgewickelten Kauf wird eine Buchung der Bonusprämie vorgemerkt. Dieser Betrag wird auf dem Paper-City Portal im Internet unter der Rubrik "Ihre Umsätze" "Vorteilskarten-Umsätze" ausgewiesen. Jeweils zum 15. des Monats wird ein Abrechnungslauf für alle Kartennummern durchgeführt. Diese Abrechnung basiert darauf, dass Sie einen Mindestumsatz von 500,- € gesammelt haben müssen. Wird im Abrechnungslauf festgestellt, dass Sie diesen Betrag erreicht haben, wird im System dargestellt: "Karte 1 mal voll". Sind Ihre getätigten Umsätze größer z.B. 2.300,- €, wird Ihnen das System zeigen: "Karte 4 mal voll" und der verbleibende Betrag von 300,- € wir im nächsten Abrechnungslauf berücksichtigt. Auf Basis dieser Methode werden Ihnen nun die späteren Auszahlungs-Pakete zusammengestellt und zwar auf der Grundlage der Aktenta AG Rückzahlungsprognose. Mit diesem Verfahren erhalten Sie also Monat für Monat Ihre Rückzahlungs-Anwartschaften. Das Abrechnungssystem von Paper-City gibt Ihnen mit den monatlichen Abrechnungen immer eine Auflistung Ihrer aktuellen Anwartschaft. Kommen diese dann zur Auszahlung, werden diese Beträge automatisch auf Ihr Paper-City Konto übertragen. Diese Guthaben können Sie dann nutzen und mit Werbeaufträgen oder weiteren Shopeinkäufen verrechnen zu lassen. Sie können sich natürlich diese Gelder auch auszahlen lassen.
(2) Paper-City weist darauf hin, dass es sich bei den Zahlen um Prognosen handelt. Garantien dürfen aus juristischer Sicht können nicht gegeben werden.
27. Stornierung von Bonusprämien
(1) Aufgelaufene bestätigte Bonusprämien verfallen grundsätzlich nicht. Eine abgerechnete Bonusprämie wird im Kalendermonat, nachdem der vermittelnde Online-Shop die anfallende Provision entrichtet hat, auf den Status "Gebucht" gesetzt. Findet diese Provisionszahlung nicht statt, so ist Paper-City berechtigt, die entsprechende Bonusprämie zu stornieren. In diesem Fall geht Ihnen eine Kontrollmitteilung zu. Paper-City wird jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen, fällige Provisionszahlungen einzufordern.
28. Garantiefragen
(1) Paper-City kann aufgrund des Wesens der Bonusprämie und der Unternehmensart keine Garantien in Bezug auf den Erhalt der in Aussicht gestellten Anwartschaften aussprechen. Die Zahlungen sind abhängig vom Unternehmensumsatz der Akzenta AG und können zeitlich und in der Höhe schwanken. Der Karteninhaber hat keinen Rechtsanspruch auf ausgewiesene Bonusprämien.
29. Kartenverlust
(1) Bei Verlust Ihrer Vorteilskarte können Sie bei Paper-City eine Ersatzkarte beantragen. Es fallen Kosten in Höhe des aktuellen Kartenpreises an.
30. Jahresgebühr
(1) Es fällt grundsätzlich keine Jahresgebühr an.
31. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
(1) Sie können die Partnerschaft mit Paper-City jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Paper-City beenden. Durch die Kündigung endet das gesamte Vertragsverhältnis, es erlöschen alle daraus resultierenden Forderungen und Ansprüche. Bis dahin aufgelaufene Anwartschaften (Bonusprämien, aus denen aufgrund des Status "Gebucht" Zahlungen resultierten), die noch nicht ausgezahlt wurden, werden bei Kündigung zum Monatsende auf ein zu nennendes Konto angewiesen.
Eine Kündigung durch Paper-City kann nur aus wichtigem Grund erfolgen und ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Sie sind verpflichtet, die Vorteilskarte bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.
(2) Paper-City behält sich vor, das Bonus-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
Paper-City behält sich ferner das Recht vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist.
Änderungen werden Ihnen vorab per E-Mail und auf dem Paper-City Portal mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen oder widersprechen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre Vorteilskarte bzw. Ihre Kundennummer zur Erlangung einer Anwartschaft nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.